Wechsel­service für Gast­arife Strom- und Gast­arife für Bequeme

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Ohne Aufwand in einen güns­tigeren Strom- oder Gast­arif wechseln? Das kann ein Wechsel­service über­nehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.

Haben Sie bisher regel­mäßig Ihren Energieanbieter gewechselt? Wer auf diese Frage mit „Nein“ antwortet, weil er die Kündigungs­frist verpasst hat oder Tarif­auswahl und Versorgerwechsel zu anstrengend findet, braucht Unterstüt­zung von einem Profi. Das gilt auch in der aktuellen Energiekrise weiterhin.

Ein Wechsel­service – ideal für Bequeme

Wechsel­dienste – auch Tarif­aufpasser oder Wechsel­service genannt – sind solche Profis. Sie suchen jedes Jahr einen güns­tigen Tarif, wechseln den Anbieter und vermitteln zwischen Versorger und Kunden. Sollte sich ein Wechsel nicht lohnen, sagen sie auch dies ehrlich ihren Kunden. Mit ihrer Hilfe können auch bequeme Menschen ihre Energiekosten senken, sofern es güns­tigere Tarife am Markt gibt. Die meisten Wechsel­dienste verlangen für ihren Service eine Provision von 20 bis 30 Prozent der Ersparnis, die der Kunde durch den Wechsel realisieren konnte. Der erste Wechsel­service kam 2014 auf den Markt.

Lang­zeittest für Gast­arife von fast zwei Jahren

Wir wollten wissen, wie zuver­lässig arbeiten diese Helfer für den Wechsel von Gast­arifen? Welche Aufgaben nehmen sie Kundinnen und Kunden ab? Deswegen haben wir uns in einem Lang­zeittest – fast zwei Jahre lang – sieben Wechsel­service angesehen. Mit ihrer Hilfe haben Test­haushalte zweimal zu einem neuen ­Gasanbieter gewechselt. Alle Dienste schnitten mit mindestens „empfehlens­wert“ ab. Diese Ergeb­nisse beziehen sich aber auf die Zeit vor der Energiekrise, als Haushalte durch einen Tarifwechsel ordentlich sparen konnten und Anbieter mit hohen Neukundenboni lockten. Deswegen gelten unsere detaillierten Test­ergeb­nisse für einzelne Anbieter nicht mehr. Wir haben aber in einem kleinen Nach­klapp fest­gestellt, dass wir bequemen Kunden die Nutzung eines Wechsel­dienste grund­sätzlich weiterhin empfehlen können.

Unser Rat

Auswahl. Wenn Sie Energiekosten sparen wollen, aber keine Lust haben, sich selbst um einen Wechsel Ihres Strom- oder Gasanbieters zu kümmern, ist ein Wechsel­service eine erste Wahl. Ihr Vorteil: Die Kommunikation mit Ihrem Versorger läuft ebenfalls über den Service – meist richtet er dafür einen E-Mail-Account für Sie ein. Wie sie am einfachsten zum Vertrag kommen, zeigt unsere Anleitung (So nutzen Sie einen Wechseldienst). Sollen Sie sich lieber selbst um Tarif­auswahl und Anbieter­wechsel kümmern, sind Vergleichsportale für Strom und Gas besser für Sie geeignet.

Vermieter. Alle Wechsel­dienste sind auch für Vermieter von Miets­häusern mit Gaszentralhei­zung nutz­bar. Auch hier prüft der Wechsel­service regel­mäßig, ob der Abschluss eines neuen Vertrags für den Haus­verwalter oder Vermieter sinn­voll ist.

Aufgaben. Der Wechsel­service erledigt zwar die ganze Arbeit. Sie müssen aber per E-Mail erreich­bar sein und Ihr Post­fach regel­mäßig checken. Sollte Ihr Versorger Ihnen Briefe schreiben – etwa wegen einer Preis­erhöhung –, müssen Sie diese an den Wechsel­dienst weiterleiten.

Ratgeber. Weitere Informationen zum Stromanbieter wechseln oder Gasanbieter wechseln finden Sie kostenfrei in unseren Spezials.

Nach­klapp des Lang­zeittests

Wir haben den Lang­zeittest fortgesetzt und uns angesehen, welche Tarif­vorschläge unsere Tester für das dritte Vertrags­jahr erhalten haben. Das war bei 14 Test­haushalten möglich. Ihr Angebot stammt aus diesem Jahr.

Die gute Nach­richt: Zehn Tester davon erhielten den Tipp, im aktuellen Tarif zu bleiben, weil es für sie derzeit am Markt kein güns­tigeres Angebot gibt. Dieses Vorgehen ist seriös. Schließ­lich leben die Dienste von Provisionen, die aber nur beim Vertrags­wechsel fließt. Obwohl sie nichts verdienen, haben die Wechselhelfer eine Empfehlung im Sinne der Kunden ausgesprochen. Vier Tester erhielten eine Wechsel­empfehlung, bei der sie entweder sparen konnten oder bei gleichen Kosten eine neue Preis­garantie für zwölf Monate bekamen.

Unsere Nach­prüfung zeigte aber auch: Die Dienste wurden erneut tätig, wenn später eine Preis­erhöhung ins Haus kam. Sie prüften dann den neuen Preis und informierten den Haushalt, ob es ein güns­tigeres Angebot gab. Kommt die Preis­erhöhung auf dem Postweg, muss der Kunde sie allerdings zum Wechsel­dienst weiterleiten. Alles in allem können wir Wechsel­dienste weiterhin für bequeme Kunden empfehlen.

Leser machten schlechte Erfahrungen bei Remind.me

Bei unseren 14 Test­haushalten fanden wir keine Auffälligkeiten. Zwei Leser ärgerten sich allerdings über den Anbieter Remind.me. Walter K.* hatte die Firma mit dem Strom­anbieter­wechsel beauftragt. Im ersten Jahr sank sein Jahres­preis um statt­liche 841 Euro.

Im September 2022 fädelte ­Remind.me – fünf Monate vor Vertrags­ende – den Wechsel zu Hanwha Q Cells ein. Walter K.* sollte jetzt knapp 1 000 Euro pro Jahr mehr zahlen. Künftig soll die Kilowatt­stunde 77,85 Cent kosten. Auch in der aktuellen Situation handelt es sich um ein ziemlich teures Angebot.

Das sagt Remind.me

Wir haben Remind.me konfrontiert. Sie teilten uns mit, dass ihnen Preissicherheit am wichtigsten sei. Sie gehen davon aus, dass der Preis bei Vattenfall im Februar 2023 höher ist als 77,85 Cent. „Lieber einen Tarif für 12–24 Monate mit einer entsprechenden Preis­garantie ... anstatt nach Ablauf der Mindest­vertrags­lauf­zeit ... eine dann noch stärkere Preis­erhöhung zu erhalten.“

Walter K.* hat sich jetzt selbst ein Angebot mit Preis­garantie beim örtlichen Versorger Eins Energie gesucht. Es ist 647 Euro güns­tiger als der Vorschlag von Remind.me.

* Name der Redak­tion bekannt.

Wechsel trotz Preis­garantie

Bei einem anderen Kunden von Remind.me wurde ebenfalls ein Wechsel in den Tarif von Q Cells durch­geführt, obwohl er noch eine laufende Preis­garantie für 12 Monate bei Vattenfall hatte. In diesem Fall war die Preis­garantie länger als die Erst­vertrags­lauf­zeit. Deswegen konnte der Wechsel statt­finden. Auf Nach­frage von uns räumte Remind.me den Fehler ein und kümmerte sich darum, dass der Kunde weiterhin in seinem alten Vertrag bleiben konnte.

Dieser Wechsel war möglich, weil Remind.me eine Besonderheiten hat: Der Kunde wechselt auto­matisch, das heißt er erfährt erst von dem Tarifwechsel, nachdem er durch­geführt wurde. Sollte ihm der neue Tarif nicht zusagen, muss er sein 14-tägiges Widerrufs­recht direkt beim Anbieter nutzen. Der alte Vertrag ist dann aber bereits gekündigt.

Keine Empfehlung mehr für Remind.de*

In der Dezember­ausgabe 2021 von Finanztest bewerteten wir die Remind.me GmbH noch mit „Empfehlens­wert“. Inzwischen haben wir dem Wechsel­service untersagt, mit dem Logo der Stiftung-Warentest zu werben. Denn eine Nach­prüfung hat ergeben, dass Remind.me sein Angebot in zwei Punkten gravierend verändert hat:

  • Remind.me schließt jetzt Haushalte von der weiteren Betreuung aus, die einen vorgenommenen Tarifwechsel ablehnen und ihr Widerrufs­recht nutzen.
  • Remind.me hat die „richtige Bezugs­größe bei der Erspar­nisberechnung“ geändert und nutzt dafür seit kurzem eine Preis­prognose und nicht mehr den tatsäch­lichen Preis des neuen Tarifs.

Wegen dieser Änderungen raten wir jetzt von Remind.me ab. Die Firma darf aber unsere Empfehlung weiter zitieren. Dies muss korrekt sein und die Finanztest­ausgabe 12/2021 muss als Quelle genannt werden.

*Passage ergänzt am 3. Januar 2023.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • espressonista am 01.02.2024 um 21:18 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.12.2023 um 15:05 Uhr
    Testurteile Wechseldienstleister

    @DRider: Wir hatten die Qualität der Empfehlungen der Wechseldienstleister in 2023 nicht getestet. Es gibt aber Anbieter, die zwischenzeitlich ihr Angebot verändert haben. Deswegen finden Sie hier keine Übersicht zu den Bewertungen aus dem alten Test.

  • DRider am 18.12.2023 um 20:51 Uhr
    Wo sind die Empfehlungen?

    Liebes Test-Team,
    ich sehe, dass Sie keine Testergebnisse mehr für Wechseldienste haben. Zuletzt war hier z.B. Wechselpilot "sehr empfehlenswert". Jetzt gar keine Ergebnisse mehr - warum?
    Danke

  • Momentmal am 10.10.2023 um 20:02 Uhr
    Trickbetrügernah ?: Wechselpilot + ewieeinfach

    Wechselpilot als Vermittler ausprobiert im Herbst 23:
    1. Angebot (E.on) sollte erst im Mai 24 starten; sofort widerrufen
    2. Angebot (E.on Tochter ewie einfach): Teuer - Tarif im 1. Jahr optisch pseudoverbilligt; hohe Vorauszahlungen mit Aussicht auf Teilrückerstattung via Riesenrabatt am Ende des 1. Jahres
    Sofort widerrufen (Pseudohindernisse waren eingebaut: "falsche Mailadrese d. Absenders", Telefonat mit "Fallensteller-Mitarbeiter" fruchtlos entgegen Zusage )etc.; alle Vollmachten entzogen; Protestmail an Leitung.
    Sie kündigten ungerührt altem Versorger. Proteste zwecklos.
    Spielten das bekannte Lied von Nötigung, Untreue + Betrug: "Wer die Zählernummer hat, macht was er will". Kundenwille ausgehebelt.
    Wo bleiben Staatsanwaltschaft + Verbraucherschützer ?
    Gesetzgeber wäre auch gefragt. Denn er hat solche Machenschaften ermöglicht.

  • Danke_für_den_Fisch am 24.06.2023 um 20:06 Uhr
    Wechselprovisionen der Anbieter / AGB

    1) Switchup finanziert sich ja über Wechselprovisionen der Anbieter. Konnte der Test zeigen, ob die Tarifempfehlungen der Wechseldienstleister unabhängig von diesen Provisionen sind?
    2) In den AGB von Switchup heißt es: "5.2. (b)Im Rahmen eines Anbieterwechsels sind Sie verantwortlich, die [...] Auftragsbestätigung sowie Vertragsunterlagen [...] auf Korrektheit zu überprüfen. [...] Sollte es [..] zu Fehlern bzw. Änderungen gekommen sein, liegt es in Ihrer Verantwortung, uns [...] zu informieren"
    Auf mich wirkt dies, als ob Switchup eine Dienstleistung anbietet und für den Fall, dass etwas schiefläuft, die Arbeit und Verantwortung schwammig-pauschal abwälzt. Davon abgesehen, dass dies im Kontrast zu den Werbeversprechen steht: Im Test hieß es, die AGB seien auf juristische Zulässigkeit überprüft worden (bei Switchup ohne Befund). Bedeutet dies, dass diese Klausel juristisch zulässig aber Verbraucher_innenunfreundlich ist? Haben die anderen Anbieter ähnlich problematische Klauseln?